Zentrum für Physik

Strahlenschutz / Röntgenstrahlung

Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern sowie die Anwendung von ionisierender Strahlung kann bei unsachgemäßer Anwendung die Gefahr der äußeren Strahlenexposition mit möglicher Gefährdung von Leben und Gesundheit der eingesetzten Mitarbeiter oder Drittpersonen hervorrufen.

Es sind deshalb alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen durchzuführen und ständig einzuhalten, damit

  • unnötige Strahlenexpositionen vermieden,
  • unvermeidbare so klein wie möglich gehalten und
  • die Grenzwerte für die Strahlenexposition nach § 31 RöV oder §55 StrSchV nicht überschritten werden.

Im Zentrum für Physik gibt es 2 Röntgengeräte und mehrere Isotope zur Anwendung von ionisierender Strahlung.

Nach rechtlichen Grundlagen hat die Hochschule Offenburg daher Strahlenschutz-
beauftragte
zu bestellen. Für das Zentrum für Physik ist es Frau Edeltraud Veit-Kiefer.

Die Regelung des Strahlenschutzes an der Hochschule Offenburg ist in der Strahlenschutzanweisung vom 01.04.2011 geregelt.